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NIBC Direct

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Info-Center

Alle Infos zu NIBC Direct

   Damit keine Fragen offen bleiben: Erfahren Sie hier alles zu Unternehmen und Anlegen bei NIBC Direct.



 

Top 5 FAQs zu NIBC Direct

  1. Wie hoch ist die Einlagensicherung?

    Die NIBC unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung. Jeder Sparer hat Anspruch auf Entschädigung bis zu einer maximalen Höhe von 100.000 Euro. Dieses Maximum gilt für jeden individuellen Sparer (nicht jedes Konto), das heißt, auch wer mehr als ein Konto bei der entsprechenden Bank oder Filiale hat, hat nur Anspruch auf eine Entschädigung von maximal diesem Betrag. Einzige Ausnahme: Im Falle von gemeinsamen, sogenannten „Oder"-Konten, hat jeder der beiden gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag.

  2. Wieso wurde NIBC einem Stresstest unterzogen?

    Wenngleich NIBC nicht unter den offiziell getesteten Banken war, hat sich NIBC freiwillig dem europäischen Stresstest unterzogen. Wir halten es für wichtig, ein umfassendes und transparentes Bild unserer Bank abzugeben. NIBC hat bei diesem Stresstest gut abgeschnitten. Weitere Informationen finden Sie unter: www.nibc.com

  3. Warum bietet NIBC Direct in den Niederlanden z.T. andere Zinssätze als in Deutschland?

    Die Höhe der Zinsen orientiert sich an verschiedenen Referenzzinssätzen. 
    In den Niederlanden herrscht unter anderem eine andere Markt- und Wettbewerbssituation als in Deutschland. Je nach aktueller Marktlage kann der niederländische Zinssatz also über oder unter dem von NIBC Direct Deutschland liegen.

  4. Was kostet das Onlinebanking bei NIBC Direct?

    Die Kontoführung für Tages- und Termingeldkonten ist kostenfrei.

  5. Wofür stehen die Buchstaben NIBC?

    Die Bank wurde als Nationale Investeringsbank gegründet und ist nach dem Erwerb durch zwei große Pensionsfonds Ende der 90er Jahre in NIB Capital umfirmiert worden. Nach einem weiteren Gesellschafterwechsel im Jahre 2005 wurde aus NIB Capital NIBC.

     

Ihr Konto bei NIBC Direct

   Alle Informationen zur Kontoeröffnung und zum E-Banking bei NIBC Direct. Einfach bis ins Detail.



 

Top 5 FAQs zu Ihrem Konto bei NIBC Direct

  1. Wann werden die Zinsen gutgeschrieben?

    Bei Tagesgeldern werden die Zinsen am Jahresende bzw. bei Kontolöschung gutgeschrieben. Bei Festgeldern mit Laufzeiten unter einem Jahr werden die Zinsen bei Fälligkeit gutgeschrieben. Bei Laufzeiten von einem Jahr und mehr erfolgt die Zinsgutschrift zum Jahresultimo, und zwar zur Wiederanlage, und natürlich bei Fälligkeit des Festgeldes.

  2. Welche Leistungen sind kostenfrei, welche nicht?

    Die Kontoführung für Tages- und Termingeldkonten ist kostenfrei. Bei einigen wenigen Anfragen (bspw. Erstellung Duplikat Steuerbescheinigung) erhebt die NIBC Bank eine Gebühr. Diese sind im aktuellen Preisverzeichnis, das Sie im Formularcenter finden, gelistet und beziffert.

  3. Wie läuft die Kontoeröffnung genau ab?

    Als Interessent füllen Sie die Kontoeröffnungsformulare auf der Website mit allen erforderlichen Daten aus. Es sind hier bereits Pflichtfelder und Kannfelder definiert. Danach senden Sie die Daten per Buttonklick („Anmelden“) an die NIBC und drucken den Kontoeröffnungsantrag mitsamt der Bedingungswerke (z. B. Information nach dem Fernabsatzgesetz) aus, unterschreiben den Antrag und gehen zusammen mit dem ebenfalls ausgedruckten PostIdent Coupon zu einer Filiale der Deutschen Post AG und legitimieren sich dort nach dem PostIdent-Verfahren. Der Postbeamte schickt diese Unterlagen dann an die NIBC und dort wird Ihr Konto eröffnet. Wenige Tage danach erhalten Sie per Post den Willkommensbrief der NIBC Direct mit Ihrer neuen Kontonummer. Den gewünschten Anlagebetrag können Sie dann mit Ihrer Kontonummer und der Bankleitzahl 512 107 00 von Ihrem Girokonto auf Ihr NIBC Direct Konto überweisen.

    Ihre Benutzerkennung (NIBCode), PIN und iTANplus (oder bei mTAN die Vereinbarung zur mobilen TAN) werden in jeweils getrennter Post verschickt. Nach Erhalt der PIN können Sie mit dieser und dem NIBCode alle Funktionen des Online-Banking-Portals unter www.nibcdirect.de nutzen.
    Ist man bereits Kunde und schon legitimiert, kann man über das Online-Banking-Portal weitere Festgeldkonten selbstständig eröffnen.

  4. Benötige ich ein Referenzkonto, um bei NIBC Direct ein Konto zu eröffnen?

    Ja, als Kunde benötigt man ein Zahlungsverkehrs- oder Girokonto als Referenzkonto, auf das NIBC bspw. die erwirtschafteten Zinsen oder den fälligen Festgeldbetrag überweist. Dieses Referenzkonto muss bei einer Bank in Deutschland unterhalten werden.

  5. Wie früh/spät muss ich mein Festgeld kündigen?

    Wir bitten Sie, das Festgeld (bei automatischer Wiederanlage) 3 Werktage vor der Wiederanlage per autorisierter Nachricht im Online-Banking zu kündigen.

     

Infos zum Jugend-Festgeldkonto

   Schafft optimale Startbedingungen und wächst mit den Wünschen: das Festgeldkonto für junge Leute.




 

Top 5 FAQs zum Jugend-Festgeldkonto

  1. Kann ich nur ein Jugend-Tagesgeldkonto (Jugend.Zins.Konto) ohne ein Jugend-Festgeldkonto
    (Jugend.Kapital.Konto) für den Minderjährigen eröffnen?

    Nein, das ist leider nicht möglich. Ein Jugend-Tagesgeldkonto (Jugend.Zins.Konto) wird als Verrechnungskonto nur in Kombination mit einem Jugend-Festgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) eröffnet. Nachdem die erste Festgeldanlage auf dem Jugend-Festgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) erfolgt ist, können Sie das Jugend-Tagesgeldkonto (Jugend.Zins.Konto) für Sparbeträge ab 1 Euro zu den jeweils aktuell gültigen Tagesgeldzins-Konditionen nutzen.

  2. Wem gehört das Jugend-Festgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto)? Und wer darf darauf zugreifen?

    Das Jugend-Festgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) wird als Einzelkonto im Namen des Minderjährigen angelegt und von beiden gesetzlichen Vertretern des minderjährigen Kontoinhabers verwaltet und geführt. Es handelt sich um ein sog. Oder-Konto, d.h. beide gesetzlichen Vertreter sind bevollmächtigt, den minderjährigen Kontoinhaber im Geschäftsverkehr mit NIBC Direct jeweils allein zu vertreten. Bis zur Volljährigkeit des Minderjährigen können also ausschließlich die gesetzlichen Vertreter über das Jugend-Festgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) verfügen.

  3. Wie kann ich ein Jugend-Festgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto) eröffnen?

    Gehen Sie auf der Internetseite zum Festgeldangebot unter https://www.nibcdirect.de/tagesgeld_und_festgeld/jugend-festgeld und klicken Sie dort auf „Jetzt Jugend-Festgeldkonto eröffnen“. Anschließend gelangen Sie in den Kontoantragsprozess, geben dort alle abgefragten Informationen an und folgen den weiteren Schritten. Bitte beachten Sie, dass für die Eröffnung eines Jugend-Festgeldkontos (Jugend.Kapital.Konto) in jedem Fall auch ein kostenloses Tagesgeldkonto (Jugend.Zins.Konto) als Verrechnungskonto für den minderjährigen Kontoinhaber eröffnet wird.

  4. Wie läuft die Eröffnung eines Jugend-Festgeldkontos (Jugend.Kapital.Konto) genau ab?

    Als Interessent füllen Sie den Kontoeröffnungsantrag auf der Website unter https://www.nibcdirect.de/tagesgeld_und_festgeld/jugend_kapital_konto mit allen erforderlichen Daten des Minderjährigen und der gesetzlichen Vertreter aus. Danach senden Sie die Daten per Klick auf den Button “Anmelden“ an NIBC Direct und drucken den Kontoeröffnungsantrag mitsamt der Vertragsanlagen aus. Nur Elternteile, die Neukunden von NIBC Direct sind, und Minderjährige zwischen 17 und 18 Jahren erhalten zudem PostIdent-Coupons, um sich mittels PostIdent-Verfahren zu legitimieren.

    Mit dem von allen gesetzlichen Vertretern unterschriebenen Kontoeröffnungsantrag, ggf. den PostIdent-Coupons (nur bei Neukunden und Minderjährigen zwischen 17 und 18 Jahren), Ihren Ausweispapieren, einer Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen und weiteren Nachweisen, falls Sie allein erziehungsberechtigt sind (siehe Frage 4), legitimieren Sie sich in einer Filiale der Deutschen Post AG nach dem PostIdent-Verfahren. Der Postmitarbeiter schickt diese Unterlagen dann an NIBC Direct und dort wird Ihr Konto, sofern alle Kontoeröffnungsunterlagen und Dokumente vollständig vorliegen, eröffnet.
    Wenn alle gesetzlichen Vertreter bereits Kunden von NIBC Direct sind und der Minderjährige unter 17 Jahre alt ist, senden Sie uns bitte die Antragsunterlagen mit einer Kopie der Geburtsurkunde und weiteren Nachweisen, falls Sie allein erziehungsberechtigt sind (siehe Frage 4), jedoch ohne Legitimierung mittels PostIdent, zu.
    Wenige Tage danach erhalten Sie per Post den Willkommensbrief der NIBC Direct mit der Kontonummer für das Jugend-Tagesgeldkonto (Jugend.Zins.Konto). Den Anlagebetrag von mindestens 1.000 Euro können Sie dann mit der Kontonummer und der Bankleitzahl 512 107 00 von Ihrem Girokonto auf das Jugend-Tagesgeldkonto (Jugend.Zins.Konto) überweisen. Sobald der Anlagebetrag bei uns eingegangen ist, eröffnet die NIBC Direct das Jugend-Festgeldkonto (Jugend.Kapital.Konto).

    Ihre Benutzerkennung (NIBCode), PIN und iTANplus (oder bei mTAN die Vereinbarung zur mobilen TAN) werden in jeweils getrennter Post verschickt. Beide gesetzlichen Vertreter erhalten jeweils einen eigenen NIBCode, eine PIN und eine TAN-Liste. Nach Erhalt der PIN können Sie mit dieser und dem NIBCode alle Funktionen des Online-Banking-Portals unter www.nibcdirect.de nutzen.

    Der Minderjährige erhält keine eigenen Zugangsdaten für das Jugend-Tages- und Festgeldkonto (Jugend.Zins.Konto und Jugend.Kapital.Konto), da ausschließlich die gesetzlichen Vertreter über die Konten bis zur Volljährigkeit des Minderjährigen verfügen dürfen. Bei bestehenden NIBC Direct Kunden werden die Konten des Minderjährigen der Benutzerkennung der gesetzlichen Vertreter zugeordnet.

  5. Wann muss der Kundenstammvertrag, den NIBC Direct im Zuge der Volljährigkeit versendet, vom  Minderjährigen unterschrieben werden?

    NIBC Direct versendet zum 18. Geburtstag neue Antragsunterlagen mit einem eigenen Kundenstammvertrag für den dann Volljährigen. Sobald uns der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Kundenstammvertrag vorliegt, verschicken wir die eigenen Zugangsdaten an den Volljährigen. Wurde der Kundenstammvertrag vom Minderjährigen mit Datum vor dem 18. Geburtstag unterschrieben, werden die gesetzlichen Vertreter kontaktiert und zu einer erneuten Unterschrift des nun Volljährigen aufgefordert.

     


Infos zu Homebanking-Software

   Ab sofort können Sie Ihr NIBC Direct Konto per HBCI PIN/TAN-Verfahren mit einer Homebanking-Software wie WISO verwalten.



 

Top 5 FAQs zu Home Banking Computer Interface

  1. Was ist HBCI?

    HBCI steht für Home Banking Computer Interface. Das bedeutet, Sie können mit Hilfe eines Online Banking Software Programms gleichzeitig auf Ihre Konten bei verschiedenen Banken zugreifen.

  2. Wie sicher ist HBCI PIN/TAN?

    Grundsätzlich sollten Sie PIN und TAN getrennt aufbewahren. Die PIN, die Sie von uns erhalten, muss bei der Erstanmeldung geändert werden. Aus Sicherheitsgründen sollten Sie die PIN und auch keine TANs in der Onlinebanking Software speichern.

  3. Was kostet das HBCI Banking bei NIBC Direct?

    Die HBCI Nutzung ist kostenfrei.

  4. Kann ich mit einer Online Banking Software und HBCI auf mein NIBC Direct Konto zugreifen?

    Sie können mit einigen Online Banking Software Programmen und HBCI auf Ihr Mehr.Zins.Konto oder Jugend.Zins.Konto zugreifen. Weiterhin können Sie Umsätze und Salden der Mehr.Geld.Konten sowie Mehr.Kapital.Konten und Jugend.Kapital.Konten abrufen.
    Folgende Online Banking Software Programme, die von NIBC Direct getestet wurden, unterstützen derzeit den Zugriff auf Ihr NIBC Direct Konto:
    - Windata
    - WISO
    - Mein Geld
    - S-Firm
    - VR Networld
    - StarMoney (ab Version 7.0)
    - Quicken
    - Moneyplex
    - ALF-BanCo 3
    - Hibiscus
    - Subsembly Banking 3.0
    - iOutBank
    - Saldomat
    - T-Online Homebanking Software
    - HomeBanking 2010 (akademische arbeitsgemeinschaft verlag)

  5. Muss ich mich gesondert anmelden, um HBCI Banking zu nutzen?

    Ja. Wenn Sie bereits Kunde sind, müssen Sie eine legitimierte Mitteilung an NIBC Direct schicken und um die Freischaltung des HBCI Banking bitten. Für Neukunden wird diese Möglichkeit automatisch mit eingerichtet.

     

Infos zum MobileBanking

   So flexibel kann Banking sein. Immer und überall Überweisungen durchführen. Ganz einfach mit Ihrem Handy. Alle Informationen finden Sie in den FAQs.



 

Top 5 FAQs zum MobileBanking

  1. Was ist MobileBanking?

    MobileBanking bedeutet, dass Sie mit einem mobilen, internetfähigen Endgerät auf Ihr Tages- und/oder Festgeldkonto bei NIBC Direct zugreifen und so Ihren Kontostand abrufen oder Überweisungen tätigen können.

  2. Wie viel kostet MobileBanking?

    Die Nutzung von MobileBanking ist kostenlos. Sie zahlen lediglich die Internetverbindungsgebühren Ihres Mobilfunkanbieters.

  3. Wie sicher ist MobileBanking?

    Alle Anwendungen rund um das NIBC Direct MobileBanking werden durch das vielfach bewährte PIN-/TAN-Verfahren und eine 128-Bit-SSL-Verschlüsselung geschützt.

  4. Welche Voraussetzungen muss mein mobiles Endgerät erfüllen, damit ich am MobileBanking teilnehmen kann?

    Ihr mobiles Endgerät muss einen integrierten Internet-Browser (z. B. Internet Explorer oder Firefox) enthalten, mit dem Sie eine Verbindung ins Internet über GPRS oder UMTS herstellen können. MobileBanking funktioniert mit den Betriebssystemen Windows Mobile 5.0 und 6.0, Windows Mobile 2003 sowie mit Pocket PC 2003. Für die Darstellung auf dem mobilen Endgerät ist eine Auflösung von mindestens 240 x 320 Pixel erforderlich.

  5. Welche Funktionen meines Kontos kann ich beim MobileBanking nutzen?

    Beim MobileBanking haben Sie Zugriff auf folgende Funktionen Ihres Tages- oder Festgeldkontos:
    • Personen- und Kontenübersicht
    • Umsatzanzeige
    • Erfassen von Überweisungen (kein SEPA)
    • Übernahme bestehender Überweisungsvorlagen und Speichern eigener Überweisungen
    • Zudem können Sie Ihren Online-Zugang sperren und beim Erstzugang Ihre PIN ändern.
     

Tel. 01802 NIBCDIRECT bzw. 01802 642234 (6 ct./Anruf aus dem Festnetz der Dt. Telekom, abweichend hiervon max. 42 ct./Minute aus einem Mobilfunknetz) | Tel. 069 24437200

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