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Einlagensicherung

Einlagensicherung

Die NIBC unterliegt den niederländischen Regelungen zur Einlagensicherung. Diese beträgt seit dem 
7. Oktober 2008 bis zum 31. Dezember 2010 pro Sparer Euro 100.000. Im Falle von gemeinsamen, sogenannten „Oder"-Konten, hat jeder der beiden gemeinsamen Kontoinhaber für sich Anspruch auf den Maximalbetrag. Nach dem 31. Dezember 2010  tritt in den Niederlanden die am 26.02.2009 von den Finanzministern der EU-Mitgliedsstaaten angenommene Änderung der EU-Richtlinie 94/19/EC in Kraft. Diese verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten dazu, nach dem 31. Dezember 2010 für jeden Sparer generell eine Einlagensicherung von Euro 100.000 zu gewährleisten.

Weitere Details zur niederländischen Einlagensicherung finden Sie in unserem Info-Center oder auf der Website der „De Nederlandsche Bank“ unter www.dnb.nl.


Tel. 01802 NIBCDIRECT bzw. 01802 642234 (6 ct./Anruf aus dem Festnetz der Dt. Telekom, abweichend hiervon max. 42 ct./Minute aus einem Mobilfunknetz) | Tel. 069 24437200

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